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Spender und Sponsoren erhalten eine steuerlich anerkannte Spendenquittung.
Die Deutsche Talente Stiftung gemeinnützige Gesellschaft mbH fördert gemeinnützige Zwecke laut Bescheid nach § 60a Abs. 1 AO über die gesonderte Feststellung der Einhaltung der satzungsmäßigen Voraussetzungen nach den §§ 51, 59, 60 und 61 AO.
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